FAQ zum Förderprogramm Vor Ort vereint 2025
Allgemeine Fragen und Fragen zum Prozess
Bewerbungen können bis spätestens Montag, 22.09.2025 um 24 Uhr eingereicht werden.
Es gibt die in der Ausschreibung genannten Ziele und Kernthemenbereiche. Eine weitergehende Richtlinie, wie Sie sie vielleicht von anderen Fördermittelgebenden kennen, gibt es nicht, da wir das Förderprogramm so gut wie möglich unbürokratisch und flexibel an Ihren Bedürfnissen orientiert durchführen wollen.
Ja, ein bestehender Verein ist keine Voraussetzung für eine Förderung, auch eine Gemeinnützigkeit des / der Antragstellenden fordern wir nicht. Sie können sich auch als Privatperson oder frisch zusammengefundene Gruppe mit einem Projekt bewerben. Auch Kommunen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, in diesem Fall bitten wir jedoch darzulegen, warum Sie für das geplante Projekt eine externe Finanzierung benötigen. Das können Sie z.B. im Feld „Ausgangssituation“ oder „Personal, Finanzen und weitere Mittel“ tun.
Nein, für die Bewerbung und den Auswahlprozess ist nur das Ausfüllen des Onlineformulars notwendig.
Ja, tragen Sie bitte Platzhalter unter “Bankverbindung” ein.
Wir planen, die Entscheidungen allen Bewerber*innen bis Mitte Dezember 2025 mitzuteilen.
Bei Fragen zur Ausschreibung oder zum Bewerbungsprozess können Sie sich gerne per Email an uns wenden: grants@aenderwerk.de. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine umfassende Antragsberatung anbieten können.
Fragen zur Bewerbung
Zum Ort / Der Gemeinde
Nein, das Förderprogramm „Vor Ort vereint“ richtet sich ausschließlich an Vorhaben mit einem Durchführungsort innerhalb Deutschlands.
Bewerben können sich Projekte aus Dörfern und kleinen Städten mit bis zu ca. 20.000 Einwohner*innen. Grund dafür ist, dass gerade kleinere Städte und Dörfer über weniger Infrastruktur und Fördermöglichkeiten verfügen und wir uns daher auf diese Orte konzentrieren wollen.
Ja. Wo der eigene Wohnsitz oder der Sitz der durchführenden Organisation ist, ist zweitrangig. Wichtig ist, wo das Projekt durchgeführt werden soll. Wir gehen aber davon aus, dass Projekte am besten von denjenigen Personen und Organisationen durchgeführt werden können, die im lokalen Kontext verwurzelt sind.
Ja, das ist erlaubt.
zum Projekt
Ihr Vorhaben muss den generellen Zielen des Programms “Vor Ort vereint” dienen und sich mindestens einem der vier Kernthemenbereiche (siehe Ausschreibung und Bewerbungsformular) zuordnen lassen. Wie aber diese Ziele konkret erreicht werden sollen, bleibt Ihrer eigenen Einschätzung überlassen, denn Sie kennen die Bedingungen vor Ort am besten.
Ja, das ist möglich. Das Projekt darf allerdings noch nicht abgeschlossen sein und muss im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026 (weiter) stattfinden.
Ja, Mehrfacheinreichungen sind zulässig.
Sie können Ihr Projekt bereits vor der Entscheidung, ob es gefördert wird, vorbereiten. Gelder stehen jedoch erst 2026 zur Verfügung und Mittelweitergaben sowie Erstattungen oder Zahlungen erfolgen nur bei erfolgreicher Auswahl und erst ab 2026. Sollten Ihnen entsprechend Kosten für die Vorbereitung entstehen, müssen Sie diese selbst tragen.
Nein, jedoch müssen für die Förderlaufzeit Ziele definiert werden, die erreicht werden können. Das Gesamtprojekt kann aus mehr als diesen Zielen bestehen und eine Teilförderung ist entsprechend möglich, doch soll der Projektteil, für den die Förderung beantragt wird, innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.
Fragen zur Projektfinanzierung und Auszahlung der Fördermittel
Ein Eigenanteil oder Eigenmittel sind nicht notwendig, eine anteilige Förderung Ihres Projekts ist möglich.
Förderfähig sind alle Kostenarten und Ausgaben, die einerseits wirtschaftlich sind und andererseits dem Projektziel dienen. Die Art der Ausgaben können zum Beispiel Sachmittel, Personalkosten, Honorare, Baukosten, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten o.ä. sein.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt abhängig vom Rechtsstatus der antragstellenden Organisation / Gruppe. An eine gemeinnützige Organisation würden wir zu Projektbeginn eine zweckgebundene Spende leisten. In anderen Fällen arbeiten wir mit Fördervereinbarungen und können z.B. Ausgaben für das Projekt direkt erstatten, Rechnungen zahlen oder beteiligte Personen im Projekt für deren Zeitaufwand entschädigen.
Die Mittel stehen ab Januar 2026 zur Verfügung. Je nachdem, wie wir die Mittel auszahlen können (z.B. zweckgebundene Spende an eine gemeinnützige Organisation oder direkte Zahlung von Rechnungen), werden wir uns mit den geförderten Personen und Organisationen individuell abstimmen.
Ja, das ist möglich. Sie können ein größeres Projekt beschreiben, bei dem wir dann im Fall einer Förderung nur einen Teil finanzieren würden. Es muss aber klar erkennbar sein, ob das Projekt auch mit einer Teilfinanzierung umsetzbar ist.
Nein, in diesem Fall würden wir uns als Träger Ihres Projekts anbieten und mit Ihnen eine Fördervereinbarungen abschließen, in der wir die Auszahlungsbedingungen definieren. Dazu gehört das Übernehmen von Kosten durch die Erstattung von Auslagen sowie die Zahlung von Rechnungen oder Aufwandsentschädigungen.
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